Wildfleisch ist nicht gleich Wildfleisch - Wildbret von wildlebenden Tieren und Gehegewild

02.11.2020|Um eine Abgrenzung von Wildbret und Fleisch von Schlachtvieh zu erreichen, stellte sich der EUROPÄISCHE GERICHTSHOF (1973) die Frage, wie der Begriff „Wild“ auszulegen sei:

„In erster Linie ist Wild mit „wildlebend“ zu charakterisieren, da es dadurch eine Abgrenzung zum Begriff „Haustier“ kennzeichnet. Wildlebend sind in diesem Sinne alle Tiere, die sich in natürlicher Freiheit und sich daher nicht unter der Gewalt des Menschen befinden. Außerdem ist darauf zu achten, ob das Tier durch die Jagd erlegt worden ist oder nicht [EG 149/73]“.

Problematisch ist die Abgrenzung zwischen Wild aus freier Wildbahn und Gehegewild (Gatterwild). Gehegewild lebt nicht in natürlicher Freiheit. Es ist den landwirtschaftlichen Nutztieren gleichgestellt und hat somit einen Besitzer. Es wird nicht gejagt, sondern meist in Großgehegen gehalten und mit dem Bolzenschussgerätgetötet. Hieraus ergibt sich eine völlig andere Voraussetzung als beim Naturprodukt Wild [HURLIN UND SCHULZE, 2007]. Somit umfasst der Begriff Wildfleisch alle zum Verzehr geeigneten Teile von Wild. Wildbret bezeichnet das Fleisch der in unserer Landschaft lebenden jagdbaren Tiere [VO (EG) 853/2004]. Es umfasst nicht das Fleisch von Gehegewild (Gatterwild), das die Gewinnung von Wildbret gemäß der Voraussetzung nach der nach der EG-Verordnung 853/2004 des europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf […] den tierischen Ursprung eingehalten werden müssen.

Quelle: Birgit Monika Zelinka (Stud. 2012 Mag.rer.nat.)